Gesetzesartikel
Art. 471 ZGB – Verfügbarer Teil: Pflichtteil
5 Entscheide, in denen Art. 471 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Onkel erkennt erbvertragliche Rente gegenüber Neffen schriftlich an: provisorische Rechtsöffnung trotz Einreden aus Erbrecht zulässig (Art. 82 SchKG)
- Kandidat beanstandet Note 3.5 im Fach Recht und fehlendes Protokoll beim Kurzreferat bei der höheren Fachprüfung für Steuerexperten: Bewertung nachvollziehbar, kein Verstoß gegen rechtliches Gehör (Art. 43 Abs. 1 BBG)
- Tochter des Erblassers verlangt öffentliches Inventar trotz vollständiger Ausschliessung im Ehe- und Erbvertrag: Anspruch scheitert mangels vorläufiger Erbenstellung (Art. 580 Abs. 1 ZGB)
- Ersatznacherben klagen auf Auslieferung der Nacherbschaft: Vorerbin hatte Erbschaft nicht als Sondervermögen ausgeschieden, Vermögen vollständig versilbert und verteilt, Auslieferungspflicht daher in Geld zu erfüllen (Art. 488 ff. ZGB)
- Witwe mit ausgeschlagener Erbschaft: Anrechnung des Verzichtsvermögens des Ehemannes bei Ergänzungsleistungen (Art. 11 ELG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.