Gesetzesartikel
Art. 47 LugÜ: Rechtsprechung und Entscheide
3 Entscheide, in denen Art. 47 LugÜ eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Gläubiger beantragt Arrest gegen ungeteilte Erbschaft nach Tod des Schuldners im Ausland: Arrest ist zulässig, wenn Vermögenswerte in der Schweiz belegen sind (Art. 49 SchKG)
- Dritteinsprecherinnen rügen Arrest auf ihre Vermögenswerte zugunsten einer griechischen Bank: Arrest als Sicherungsmassnahme im Sinne von Art. 47 Abs. 2 LugÜ zulässig, da griechische konservative Beschlagnahme vermögensbezogen wirkt (Art. 47 Abs. 2 LugÜ)
- Dritteinsprecherin rügt Arrest auf ihr Konto zugunsten ausländischer Bank: Arrest als Sicherungsmassnahme nach LugÜ-Urteil zulässig, obwohl griechischer Rechtsschutzentscheid keine Geldleistungspflicht enthält (Art. 47 Abs. 2 LugÜ)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.