Gesetzesartikel
Art. 46 OG – Stillstand
3 Entscheide, in denen Art. 46 OG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Berufung gegen Kollokationsurteil über AHV-Beiträge unzulässig, da kein Bundeszivilrecht (Art. 43 und 46 OG)
- Sonderprüfung: Auskunftspflicht Dritter gegen Tochtergesellschaft ist keine Zivilrechtsstreitigkeit, Berufung unzulässig (Art. 697d Abs. 2 OR)
- Auskunftsanspruch der Nachkommen gegen überlebenden Ehegatten über lebzeitige Zuwendungen aus Errungenschaft trotz ehevertraglicher Zuweisung (Art. 610 Abs. 2 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.