Gesetzesartikel
Art. 46 ATSG – Aktenführung
3 Entscheide, in denen Art. 46 ATSG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ungarischer Versicherter mit Rückenleiden nach Schweizer Arbeitsunfall beantragt IV-Leistungen: Unvollständige Abklärung der Beitragszeiten und fehlende aktuelle medizinische Begutachtung führen zur Rückweisung (Art. 61 Abs. 1 VwVG)
- IV-Rentner mit Wohnsitz in Brasilien verliert Rente wegen fehlender Unterlagen: Zustellung an Anwalt unterblieben, Mitwirkungspflicht nicht verletzt, Rente ab 1. November 2016 weiterzuzahlen (Art. 43 Abs. 3 ATSG)
- Erlass der AHV-Rückerstattung verweigert: Beweislastumkehr wegen Aktenmängeln verneint, guter Glaube ausgeschlossen (Art. 25 ATSG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.