Gesetzesartikel
Art. 43 StGB – Teilbedingte Freiheitsstrafe
3 Entscheide, in denen Art. 43 StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschwerde gegen Schuldspruch wegen versuchter vorsätzlicher Tötung abgewiesen: Sechsmaliger Trittkontakt mit schwerem Schuhwerk gegen bewusstlosen Kopf erfüllt Tatbestand (Art. 77 StGB)
- Staatsanwaltschaft beantragt Vollzug einer teilbedingten Freiheitsstrafe wegen Kokainhandels nach Rückfall: Bundesgericht bestätigt teilbedingten Vollzug mit neunjähriger Probezeit (Art. 43 StGB)
- Beschwerdeführer wegen Brandstiftung und versuchtem Versicherungsbetrug verurteilt: Strafzumessung fehlerhaft, Rückweisung an Vorinstanz (Art. 47 StGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.