Gesetzesartikel
Art. 42quinquies IVG – Gedeckte Hilfeleistungen
3 Entscheide, in denen Art. 42quinquies IVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Invalidenversicherung lehnt Assistenzbeitrag für bei GmbH angestellte Assistenzpersonen ab: Arbeitgebermodell verlangt direkten Arbeitsvertrag mit natürlicher Person (Art. 42quinquies lit. a IVG)
- Assistenzbeitrag bei Zusammenleben mit betagten Eltern: Reduktion auf elf Monate mangels Abklärung der Zumutbarkeit zurückgewiesen (Art. 39g Abs. 2 lit. b IVV)
- Assistenzbeitrag: Erhöhung auf 120 Std. wegen vier Hilflosigkeitsbereichen, aber Kürzung durch Werkstattaufenthalt (Art. 42sexies IVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.