Gesetzesartikel
Art. 419 OR – Art der Ausführung
3 Entscheide, in denen Art. 419 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Mutter erhält lebenslanges, nicht eingetragenes Wohnrecht am Einfamilienhaus und an der Parterrewohnung: Schadenersatz für Mietkosten und Mieterträge aus Geschäftsführung ohne Auftrag zulässig (Art. 109 Abs. 2 OR, Art. 423 Abs. 1 OR)
- Bankkunde verlangt Erstattung unrechtmässiger Abverfügungen: Zinsanspruch vollständig getilgt durch Zahlung Dritter aufgrund von unechter Solidarität (Art. 51 OR)
- Unternehmer verklagt Medienunternehmen wegen Medienkampagne nach seiner Verhaftung: Persönlichkeitsverletzung durch übermässige Einmischung in die Individualität festgestellt (Art. 28 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.