Gesetzesartikel
Art. 413 OR – Mäklerlohn: Begründung
3 Entscheide, in denen Art. 413 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Holdinggesellschaft vermittelt Übernahme einer US-Aktiengesellschaft: Umsatzabgabe fällig, da Verhandlungsführung kausale Mitverursachung des Geschäftsabschlusses darstellt (Art. 13 Abs. 1 StG)
- Beschuldigter vermittelt Anlagen im Schneeballsystem: Kostenauflage und Entschädigungsverweigerung bei Einstellung des Verfahrens (Art. 426 Abs. 2 StPO)
- Versicherungsmakler vermittelt Bruttopolicen für 2013, wird aber am 12. Dezember 2012 gekündigt: Kein Honoraranspruch gegen Versicherungsnehmer, da Verzicht auf direkte Zahlung vereinbart (Art. 112 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.