Gesetzesartikel
Art. 405 OR – Beendigung: Tod, Handlungsunfähigkeit, Konkurs
3 Entscheide, in denen Art. 405 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschwerde in Unfallversicherungssache nach Konkurseröffnung: Nichteintreten wegen fehlender Prozessführungsbefugnis (Art. 204 SchKG)
- Rechtsanwältin führt Beschwerde gegen Einziehung nach Tod des Mandanten: Transmortale Vollmacht wirksam, Vorinstanz muss Erben persönlich einbeziehen (Art. 35 Abs. 1 OR)
- Prozessvollmacht bleibt bei Handlungsunfähigkeit wirksam wenn ihr Fortbestehen vereinbart wurde (Art. 35 Abs. 1 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.