Gesetzesartikel
Art. 404 OR – Beendigung: Widerruf, Kündigung
3 Entscheide, in denen Art. 404 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kurierdienstleisterin mit Auftragsmodell verletzt Mindeststandards für branchenübliche Arbeitsbedingungen: Arbeitsvertrag qualifiziert, Ferienlohn und Arbeitszeiterfassung fehlen (Art. 4 Abs. 3 Bst. b PG)
- Auftraggeberin kündigt Market-Making-Vertrag mündlich und bestreitet danach Vergütungsanspruch: Keine konkludente Aufhebung oder Widerruf, kein Nachweis einer Vertragsverletzung durch Beauftragte (Art. 394 ff. OR)
- Beraterin verlangt Auskunft über nach Vertragsende abgeschlossene Transaktion: Kein materiellrechtlicher Auskunftsanspruch bei einfachem Auftrag (Art. 400 Abs. 1 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.