Gesetzesartikel
Art. 4 BGÖ – Vorbehalt von Spezialbestimmungen
3 Entscheide, in denen Art. 4 BGÖ eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschwerdeführer verlangt vollständigen Zugang zum Abschlussbericht über Sicherheitskontrolle von Wickelkommoden: Art. 10 Abs. 4 i.V.m. Art. 12 PrSG ist keine Spezialbestimmung i.S.v. Art. 4 BGÖ (Art. 4 lit. b BGÖ)
- Emissionsgemeinschaften und Grossimporteure wehren sich gegen Veröffentlichung ihrer CO2-Vollzugsresultate 2014: Zugang nach Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) wird bestätigt
- Bundeshausredaktor verlangt Amtshilfestatistik nach Ländern: Zugang verweigert wegen aussenpolitischer Risiken (Art. 7 Abs. 1 lit. d BGÖ)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.