Gesetzesartikel
Art. 39g IVV – Berechnung des Assistenzbeitrages
3 Entscheide, in denen Art. 39g IVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Paraplegikerin mit Kleinkindern erhält Assistenzbeitrag: FAKT2-Abklärung für Erziehung und Kinderbetreuung ist nicht sachgerecht und bundesrechtskonform (Art. 42quater Abs. 1 IVG)
- Versicherte mit Autismus-Spektrum-Störung beantragt höheren Assistenzbeitrag für Fachbetreuung: Stundenansatz von Fr. 33.20 pro Stunde bleibt bestehen, da keine besonderen Qualifikationsanforderungen nachgewiesen (Art. 39f Abs. 1 IVV)
- Assistenzbeitrag bei Zusammenleben mit betagten Eltern: Reduktion auf elf Monate mangels Abklärung der Zumutbarkeit zurückgewiesen (Art. 39g Abs. 2 lit. b IVV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.