Gesetzesartikel
Art. 39 VVG – Begründung des Versicherungsanspruches
3 Entscheide, in denen Art. 39 VVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Versicherter behauptet Unfall im Kosovo für Säule-3a-Leistung: Nachweis wahrheitswidriger Angaben erfordert striktes Beweismass, nicht überwiegende Wahrscheinlichkeit (Art. 82 Abs. 2 BVG)
- Versicherter beansprucht Taggeldleistungen für Arbeitsunfähigkeit nach Zusatzversicherung: Beweis der Arbeitsunfähigkeit scheitert mangels nachvollziehbarer ärztlicher Begründung (Art. 39 VVG)
- Krankentaggeldanspruch bei verspäteter Meldung: Anspruch ab Kenntnis des Versicherers vom Versicherungsfall trotz formaler Verletzung der Anzeigepflicht (Art. 38 Abs. 1 VVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.