Gesetzesartikel
Art. 39 VStG – Steuererhebung: Auskunftspflicht
3 Entscheide, in denen Art. 39 VStG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Hauptaktionär haftet solidarisch für Verrechnungssteuern auf fingierten geldwerten Leistungen an nahestehende Personen nach Dreieckstheorie (Art. 12 Abs. 2 VStrR)
- GmbH verbucht Gewinnvortrag und Jahresgewinn 2010 als Privatbezug: Verdeckte Gewinnausschüttung führt zur Verrechnungssteuerpflicht (Art. 4 Abs. 1 Bst. b VStG)
- Beschwerde gegen Kostenauflage im eingestellten Verwaltungsstrafverfahren: Teilweise Zulassung, aber Abweisung wegen zivilrechtlich vorwerfbarem Verhalten (Art. 95 Abs. 2 VStrR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.