Gesetzesartikel
Art. 38a GSchG – Revitalisierung von Gewässern
3 Entscheide, in denen Art. 38a GSchG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Erweiterung einer Inertstoffdeponie Frühboden: Teilweise Aufhebung der Baubewilligung wegen Verletzung der Gewässerraumvorschriften und mangelhafter Schulwegsicherheit (Art. 41c Abs. 2 GSchV)
- SBB erhält Plangenehmigung für provisorische 132-kV-Kabelleitung Schweikrüti–Kilchberg trotz Einwänden von Grundeigentümern gegen Wald-, Gewässer- und Strahlenschutz (Art. 18 Abs. 1 EBG)
- Landwirt klagt gegen kantonalen Gewässerraumplan für Vordere Frenke und Imlisbergbächli: Gewässerraumausscheidung rechtmäßig, Kompensation nicht erforderlich (Art. 36a GSchG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.