Gesetzesartikel
Art. 38 UVV – Höhe
3 Entscheide, in denen Art. 38 UVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Unfallversicherter beantragt Rentenrevision mit Kürzungsaufhebung und Hilflosenentschädigung: Kürzung im Rahmen der Revision unzulässig, Hilflosigkeit nicht nachgewiesen (Art. 17 Abs. 1 ATSG)
- Versicherter mit schwerer Tetraparese erhält Anspruch auf Neuberechnung des Pflegebeitrags: Subsidiarität von Hilflosenentschädigung und nichtmedizinischer Hilfe zu Hause nach Art. 18 Abs. 2 lit. b UVV
- Unfallversicherer streiten über Rückvergütung von Vorleistungen: Keine inhaltliche Prüfung im Verfahren nach Art. 78a UVG, Rückerstattung hängt von kantonalem Verfahren ab (Art. 78a UVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.