Gesetzesartikel
Art. 38 KV/ZH: Rechtsprechung und Entscheide
3 Entscheide, in denen Art. 38 KV/ZH eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Universität Zürich erlässt Disziplinarverordnung mit Geldleistungen bis Fr. 4'000.-: Schwere Disziplinarmassnahme verlangt formelles Gesetz, Autonomie reicht nicht aus (Art. 38 Abs. 1 KV/ZH)
- Chemielaborantin kündigt interkommunale Anstalt wegen Leistungsmängeln: ordentliche Kündigung rechtmässig, Entschädigung verneint (Art. 336a Abs. 2 OR)
- Gerichtsorganisation für BWIS-Massnahmen per Verordnung aufgehoben: Formell-gesetzliche Grundlage fehlt (Art. 30 Abs. 1 BV, Art. 86 Abs. 2 BGG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.