Gesetzesartikel
Art. 37a RPG – Zonenfremde gewerbliche Bauten und Anlagen ausserhalb von Bauzonen
3 Entscheide, in denen Art. 37a RPG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Bewohnerin klagt gegen Klubnutzung im Felsenkeller: Teilweise ausserhalb der Bauzone liegender Degustationsraum erfordert BAB-Bewilligung für Umnutzung zum Musikklub (Art. 25 Abs. 2 RPG)
- Betrieb nutzt ehemaliges Kieswerk seit 2002 als Recyclinganlage in Landwirtschaftszone: Baubewilligung verweigert wegen Verstoßes gegen Schutzziel des Amphibienlaichgebiets von nationaler Bedeutung (Art. 5 Abs. 2 Amphibienlaichgebiete-Verordnung)
- Umwandlung zonenwidriger Sägerei in Ferienwohnungen: Ausnahmebewilligung verweigert, da keine gewerbliche Nutzung (Art. 37a RPG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.