Gesetzesartikel
Art. 37 ZDV – Langer Einsatz
3 Entscheide, in denen Art. 37 ZDV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Verwaltungssekretär bei Staat Zürich kündigt fristlos wegen verspäteter Zivildienstmeldung und mehrfacher Gesprächsverweigerung: Kündigung rechtmäßig (§ 22 Abs. 1 Satz 1 PG/ZH)
- Zivildienstpflichtiger beantragt Verschiebung des langen Einsatzes auf 2019: Kein gesundheitsbedingter oder harter Grund vorliegend, Abweisung (Art. 46 Abs. 3 ZDV)
- Zivildienstpflichtiger beantragt Dienstverschiebung wegen drohendem Arbeitsplatzverlust durch Vater-Arbeitgeber: Keine ausserordentliche Härte, Aufgebot von Amtes wegen rechtmässig (Art. 46 Abs. 3 ZDV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.