Gesetzesartikel
Art. 37 DBG – Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen
4 Entscheide, in denen Art. 37 DBG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Eheleute beantragen Steuererlass für Kapitalleistung aus Freizügigkeitsstiftung: Keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung und kein besonders bedeutender Fall im Erlassverfahren (Art. 83 lit. m BGG)
- Ehepaar erhält SNF-Stipendium vor Wegzug in die Niederlande: Erste Tranche ist steuerpflichtiges Einkommen nach Art. 16 Abs. 1 DBG, obwohl Art. 20 DBA CH-NL die Besteuerung durch die Niederlande ausschliesst
- Steuerpflichtiger erhält Fr. 2 Mio. Gewinnbeteiligung nach Aufhebungsvertrag: Kein überwiegender Vorsorgecharakter, privilegierte Besteuerung nach Art. 38 DBG und Art. 44 StG/BE abgelehnt
- Verzugszinsen aus IV-Rentennachzahlung unterliegen dem privilegierten Rentensatz nach Art. 37 DBG und nicht dem Normalsatz (Art. 37 DBG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.