Gesetzesartikel
Art. 365 StPO – Entscheid
3 Entscheide, in denen Art. 365 StPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschwerdeführer verlangt Haftentlassung wegen fehlenden Verlängerungsantrags und fehlender Befristung der Sicherheitshaft im Berufungsverfahren bei selbstständigem nachträglichem Entscheid (Art. 364b StPO)
- Beschwerdeführer verlangt öffentliche mündliche Verhandlung im Beschwerdeverfahren zur Verlängerung therapeutischer Massnahme: Öffentlichkeitsgrundsatz gilt auch bei mündlicher Verhandlung im Beschwerdeverfahren (Art. 69 Abs. 1 und Abs. 3 lit. c StPO)
- Verlängerung stationärer Massnahme: Beschwerde statt Berufung als zulässiges Rechtsmittel gegen nachträgliche gerichtliche Entscheide (Art. 363 ff. StPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.