Gesetzesartikel
Art. 358 StPO – Grundsätze
3 Entscheide, in denen Art. 358 StPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Straffälliger Ausländer mit schweizerischer Lebenspartnerin und gemeinsamem Kind beantragt Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA: Keine biographische Kehrtwende trotz familiärer Integration, Aufenthaltsbeendigung verhältnismässig (Art. 8 EMRK)
- Polnischer Staatsangehöriger mit Vergewaltigungsverurteilung vom 22. April 2016: Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung zulässig trotz späterer geringfügiger Verurteilung (Art. 62 Abs. 2 AIG)
- Abgekürztes Verfahren: Zustimmung zur Anklageschrift bleibt trotz Vertagung der Hauptverhandlung gültig (Art. 360 Abs. 2 StPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.