Gesetzesartikel
Art. 356 ZPO – Zuständige staatliche Gerichte
3 Entscheide, in denen Art. 356 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Fussballverein beantragt Revision eines TAS-Schiedsspruchs wegen fehlendem Schweizer Wohnsitz des Einzelschiedsrichters: Kein Revisionsgrund nach Art. 396 Abs. 1 lit. d ZPO (Art. 396 Abs. 1 lit. d ZPO)
- Finanzintermediärin klagt gegen Sanktion von PolyReg und lehnt Schiedsgericht ab: Ablehnungsentscheid ist kein selbständiger Schiedsspruch, Beschwerde unzulässig (Art. 369 Abs. 5 ZPO)
- Einsetzung eines Schiedsgutachters: Obergerichtspräsident war sachlich unzuständig, Nichteintreten (Art. 189, 356 ZPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.