Gesetzesartikel
Art. 354 ZPO – Schiedsfähigkeit
3 Entscheide, in denen Art. 354 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Stadt klagt gegen Privatperson wegen Vertragsverletzung bei Tiefgaragenzufahrt: Schiedsvereinbarung wirksam, Zuständigkeit des Schiedsgerichts bestätigt (Art. 354 ZPO)
- Miteigentümer streitet über Klage gegen Mieterin: Schiedsklausel im Verwaltungsreglement gilt auch für Rechtsnachfolger (Art. 649a Abs. 1 ZGB)
- Mietzinserhöhung für Villa: Schiedsgutachten des HEV bei Wohnraummiete unzulässig, Rückweisung (Art. 361 Abs. 4 ZPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.