Gesetzesartikel
Art. 34d AHVV – Geringfügiger Lohn
3 Entscheide, in denen Art. 34d AHVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Nationalrätin nimmt während Mutterschaftsentschädigung an Parlamentssitzungen teil: Anspruch endet am ersten Teilnahmetag, da Tätigkeit keine marginale Nebentätigkeit ist (Art. 16d Abs. 3 EOG)
- Nationalrätin nimmt Parlamentsmandat während Mutterschaftsurlaub vorzeitig wieder auf: Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung endet sofort und lebt nicht wieder auf (Art. 16d Abs. 3 EOG)
- Lohnnachzahlung für 2017 erfolgt 2018 nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Beitragspflicht richtet sich nach Bestimmungsjahr, ALV-Beitragssatz von 1 % (Art. 3 Abs. 2 AVIG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.