Gesetzesartikel
Art. 34 SchKG – Schriftlich und elektronisch
3 Entscheide, in denen Art. 34 SchKG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Zahnarzt verschleiert Vermögen durch Überweisungen auf Konten seiner minderjährigen Töchter und neue Bankkonten: Mehrfacher Pfändungsbetrug gemäss Art. 163 Ziff. 1 StGB festgestellt
- Schuldner bestreitet Kosten für Abholungseinladung, A-Post-Zustellung und Wegentschädigung bei Pfändung: Teilweise Erfolg wegen fehlender gesetzlicher Grundlage (Art. 23 GebV SchKG)
- Gläubiger mit Wohnsitz in Österreich erhält Konkurs-Gläubigerzirkular per Einschreiben: Zustellung gilt als wirksam, Abtretungsbegehren nach Art. 260 SchKG verspätet (Art. 260 SchKG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.