Gesetzesartikel
Art. 34 RPG – Bundesrecht
3 Entscheide, in denen Art. 34 RPG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Einwohnergemeinde Mellingen weist Parzelle aus Bauzone in Landwirtschaftszone zurück: Keine materielle Enteignung wegen fehlender Realisierungswahrscheinlichkeit einer Überbauung (Art. 5 Abs. 2 RPG)
- Bewohner klagt gegen Baubewilligung für Mobilfunkanlage: Keine Verletzung des Umweltschutzrechts durch Einhaltung der NISV-Grenzwerte (Art. 1 USG)
- Grundeigentümerin verlangt Entschädigung wegen Umzonung von Abbauzone in Rekultivierungszone: materielle Enteignung beim Wiederauffüllungsverbot bejaht, beim Abbauverbot verneint (Art. 5 Abs. 2 RPG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.