Gesetzesartikel
Art. 33a DBG – Freiwillige Leistungen
3 Entscheide, in denen Art. 33a DBG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Steuerpflichtiger im Gastgewerbe beansprucht Abzug von Krankentaggeldprämien als Berufskosten: Prämien sind unfreiwillig und damit Gewinnungskosten, aber Pauschale ist nicht überschritten (Art. 26 Abs. 1 lit. c DBG)
- Ehepaar mit BGSA-Einkünften aus Nebenerwerb zahlt Fr. 1'100 in Säule 3a ein: Abzug vollumfänglich zulässig, da BGSA-Einkünfte bei Berechnung des 20%-Abzugs nach Art. 7 Abs. 1 lit. b BVV 3 zu berücksichtigen sind (Art. 7 Abs. 1 lit. b BVV 3)
- Erlass von Grundverbilligungsvorschüssen: Steuerbarer Reinvermögenszugang, aber Zuweisung an Belegenheitskanton statt Wohnsitzkanton (Art. 16 DBG, Art. 127 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.