Gesetzesartikel
Art. 33 ZUG – Einsprache
3 Entscheide, in denen Art. 33 ZUG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Volljährige ehemalige Pflegekinderin begründet Unterstützungswohnsitz am neuen Aufenthaltsort durch Abmeldung/Anmeldung und Absichtserklärung: Behördliche Unterbringung in Familienpflege fehlt, daher kein Ausschluss des Wohnsitzes nach Art. 5 ZUG (Art. 4 Abs. 1 und Art. 5 ZUG)
- Kanton St. Gallen beantragt Richtigstellung der Sozialhilfezuständigkeit für fremdplatzierte Kinder: Vorübergehende vorsorgliche Fremdplatzierung rechtfertigt keine Zuständigkeitsverschiebung vor definitiver Anordnung (Art. 7 Abs. 3 lit. c ZUG)
- Politische Gemeinde Rorschach verweigert Eintragung und beeinflusst Vermieter: Abschiebung einer Sozialhilfeempfängerin festgestellt, fünfjährige Kostentragungspflicht nach Art. 10 ZUG
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.