Gesetzesartikel
Art. 32c USG – Pflicht zur Sanierung
3 Entscheide, in denen Art. 32c USG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Eigentümer einer Parzelle an der Grenze einer ehemaligen Kiesgrube rügt neue Waldfeststellung nach Teil-Auszonung: statische Waldgrenze verliert Gültigkeit, dynamischer Waldbegriff greift wieder (Art. 10 Abs. 2 lit. a WaG)
- Grundstück mit künstlichen Auffüllungen: Katastereintrag für belasteten Standort wegen stark verschmutztem Material in Auffüllung Süd erforderlich (Art. 2 Abs. 1 lit. a AltlV)
- Kanton Zürich als Mitglied des Konsortiums SMDK klagt gegen Kürzung von VASA-Abgeltungen für nicht TVA-konforme Ablagerung von Sanierungsmaterial auf Schlackekompartiment (Art. 32e Abs. 3 Bst. b USG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.