Gesetzesartikel
Art. 327 ZPO – Verfahren und Entscheid
3 Entscheide, in denen Art. 327 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschwerde gegen Rückweisungsentscheid des Berufungsgerichts im Zivilprozess: Kein Endentscheid, daher nicht zulässig (Art. 90 BGG)
- Zessionarin klagt auf Lohnansprüche aus angeblichem Arbeitsverhältnis während Konkubinat: Substanziierungspflicht nicht erfüllt, Parteiwechsel unzulässig (Art. 17 Abs. 1 BZP)
- Sicherstellung der Parteientschädigung: Antrag muss nicht beziffert sein; Rückweisung ans Obergericht (Art. 99 ZPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.