Gesetzesartikel
Art. 320 ZPO – Beschwerdegründe
3 Entscheide, in denen Art. 320 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Gläubigerin beansprucht provisorische Rechtsöffnung für Darlehensrestforderung inklusive Konventionalstrafe von Fr. 250'000.--: Obergericht prüft ohne Rüge der Schuldnerin Rechtstauglichkeit des Schuldbriefs für Strafzahlung und verstösst gegen Bundesrecht (Art. 319 ff. ZPO)
- Ehemann klagt gegen Erläuterung des Unterhaltsurteils: Dauer bis zum AHV-Alter des Unterhaltspflichtigen bestätigt, Erläuterung nach Art. 334 ZPO zulässig (Art. 334 ZPO)
- Betriebener erhebt Verrechnungseinwendung erst in Gesuchsantwort: Kostenauferlegung unzulässig, da Rechtsvorschlag keine Begründung erfordert (Art. 75 Abs. 1 SchKG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.