Gesetzesartikel
Art. 32 Dublin-III-VO: Rechtsprechung und Entscheide
3 Entscheide, in denen Art. 32 Dublin-III-VO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Familie mit traumatisierten Kindern und psychisch belastetem Vater muss nach Kroatien zurückgeführt werden: Dublin-Zuständigkeit gegeben, keine systemischen Schwachstellen oder individuelle Gefahr im Sinne von Art. 3 EMRK (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender aus dem Iran stellt in Slowenien Asylantrag, dann in der Schweiz: Nichteintreten wegen Dublin-Zuständigkeit Sloweniens, gesundheitliche Einwände reichen nicht für Art. 3 EMRK (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchende aus Syrien reist illegal über Bulgarien in die Schweiz ein: Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung nach Bulgarien rechtmäßig (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.