Gesetzesartikel
Art. 31 StGB – Strafantrag: Antragsfrist
3 Entscheide, in denen Art. 31 StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschwerdeführer rügt fehlende gültige Strafanträge für Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung: Polizeirapporte ohne Unterschrift genügen als Protokoll (Art. 304 Abs. 1 StPO)
- Privatkläger rügt verspäteten Strafantrag wegen Verleumdung: Fehlende Begründung der Vorinstanz zur Tatzeit führt zur Rückweisung (Art. 112 Abs. 1 lit. b BGG)
- Abbruch eines geschützten Hauses und Demontage der Zivilschutzsirene: Schuldspruch wegen Sachbeschädigung und Widerhandlung gegen Baurecht bestätigt; Ersatzforderung nach Bruttoprinzip (Art. 144 StGB, § 213 PBG/LU)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.