Gesetzesartikel
Art. 30c BVG – Vorbezug
3 Entscheide, in denen Art. 30c BVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ehegatte mit Gütertrennung nimmt Vorbezug für Wohneigentum und erreicht vor Scheidung das AHV-Alter: Entschädigung nach Art. 124e Abs. 1 ZGB ist teilweise zu berechnen, weil Vorinstanz nicht prüfte, welcher Teil nacheheliche Rentenleistungen abdeckt
- Ehepaar scheiden sich nach Inkrafttreten des neuen Vorsorgeausgleichsrechts: Vorinstanz wendet falschen Stichtag an, Bundesgericht weist zur Neuberechnung per Einleitung des Scheidungsverfahrens zurück (Art. 122 ZGB)
- Vorbezug aus zweiter Säule vor Grundbucheintrag: Keine Sorgfaltspflichtverletzung der Pensionskasse bei Auszahlung gegen Kaufvertrag (Art. 30e Abs. 2 BVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.