Gesetzesartikel
Art. 308 ZPO – Anfechtbare Entscheide
3 Entscheide, in denen Art. 308 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Arbeitgeberin streicht Bonus trotz Vereinbarung einer unechten Gratifikation: Anspruch besteht grundsätzlich, Höhe nach Formel berechnet (Art. 322a Abs. 2 OR)
- Erbteilungsklage: Klagerückzug führt zur Erledigung nur der Klageanträge, nicht der Gegenansprüche; Durchgriff bei lebzeitigen Zuwendungen über beherrschte Aktiengesellschaft (Art. 626 Abs. 2 ZGB)
- Ehemann klagt vor Bundesgericht auf materielle Zahlungsverpflichtung der Ex-Ehefrau nach Rückzug ihrer Berufung: Beschwerde unzulässig, da neue Sachentscheidung verlangt (Art. 99 Abs. 2 BGG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.