Gesetzesartikel
Art. 305 StGB – Begünstigung
3 Entscheide, in denen Art. 305 StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Italienischer Staatsangehöriger wegen schweren Drogenhandels mit 265 Gramm Heroingemisch verurteilt: obligatorische fünfjährige Landesverweisung angeordnet (Art. 66a Abs. 1 lit. o StGB)
- Beschwerdeführer verbraucht Zusatzprovisionen aus gewerbsmäßigem Betrug: Verbrauch als tatbestandsmäßige Geldwäscherei (Art. 305 bis StGB)
- Beschwerde gegen Strafverfahren wegen Drohung: Formelle Rügen zu Eröffnung, Belehrung und Protokoll verworfen (Art. 309 Abs. 3 StPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.