Gesetzesartikel
Art. 304 StPO – Form des Strafantrags
3 Entscheide, in denen Art. 304 StPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Mutter erstattet Strafanzeige wegen übler Nachrede und Verleumdung nach Gefährdungsmeldung durch Paten ihres behinderten Sohnes: Nichtanhandnahme durch Staatsanwaltschaft und Bestätigung durch Kantonsgericht werden aufgehoben, Sachverhalt zur weiteren Prüfung zurückverwiesen (Art. 310 Abs. 1 lit. a StPO)
- Beschwerdeführer rügt fehlende gültige Strafanträge für Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung: Polizeirapporte ohne Unterschrift genügen als Protokoll (Art. 304 Abs. 1 StPO)
- Abbruch eines geschützten Hauses und Demontage der Zivilschutzsirene: Schuldspruch wegen Sachbeschädigung und Widerhandlung gegen Baurecht bestätigt; Ersatzforderung nach Bruttoprinzip (Art. 144 StGB, § 213 PBG/LU)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.