Gesetzesartikel
Art. 303 StGB – Falsche Anschuldigung
3 Entscheide, in denen Art. 303 StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschwerdeführer verzichtet durch Unterlassen auf mündliche Berufungsverhandlung: Zustimmung zum schriftlichen Verfahren wirksam, Beschwerde abgewiesen (Art. 405 und 406 StPO)
- Privatklägerin beantragt Strafuntersuchung gegen Beschuldigten wegen Ehrverletzung: Kein rechtlich geschütztes Interesse an Aufhebung der Einstellung nachgewiesen, Beschwerde nicht eröffnet (Art. 81 Abs. 1 lit. b BGG)
- Beschwerde gegen Strafverfahren wegen Drohung: Formelle Rügen zu Eröffnung, Belehrung und Protokoll verworfen (Art. 309 Abs. 3 StPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.