Gesetzesartikel
Art. 3 SchlT: Rechtsprechung und Entscheide
3 Entscheide, in denen Art. 3 SchlT eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Aussereheliches Kind aus der Zeit vor 1978 mit Zahlvaterschaft klagt auf Herabsetzung: Kein rechtliches Kindesverhältnis, daher keine Aktivlegitimation zur Herabsetzungsklage (Art. 522 ZGB)
- Rückwirkung des Scheinehe-Ungültigkeitsgrundes auf alte Ehe verneint: Nichtrückwirkung gemäss Übergangsrecht (Art. 105 Ziff. 4 ZGB i.V.m. Art. 1 SchlT)
- Automatische Verlängerung von Fitnessvertrag: Neues AGB-Recht gilt nicht für vor Inkrafttreten eingetretene Prolongation (Art. 8 UWG, Art. 1 SchlT ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.