Gesetzesartikel
Art. 299 ZPO – Anordnung einer Vertretung des Kindes
3 Entscheide, in denen Art. 299 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Mutter klagt als Alleinsorgeberechtigte auf Barunterhalt für Tochter: Nach Überleitung in gemeinsame Sorge bleibt ihre Vertretungsmacht bestehen, abstrakte Interessenkollision liegt nicht vor (Art. 304, 306 Abs. 2 und 3 ZGB)
- Vater klagt gegen Unterhaltsentscheid: Keine Interessenkollision bei Barunterhalt trotz gemeinsamer elterlicher Sorge, Vertretung durch Mutter zulässig (Art. 304 ZGB)
- Vater beantragt gemeinsame elterliche Sorge, obwohl Tochter ihn seit 16 Monaten nicht kennt und Mutter jede Kooperation verweigert: Alleinsorge der Mutter bleibt bestehen (Art. 298b Abs. 2 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.