Gesetzesartikel
Art. 29 StG: Rechtsprechung und Entscheide
3 Entscheide, in denen Art. 29 StG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Eheleute beantragen Steuerbefreiung für Entschädigung wegen verspäteter fristloser Kündigung: Leichte Persönlichkeitsverletzung reicht nicht für steuerfreie Genugtuungssumme nach Art. 24 lit. g DBG
- Kapitalgesellschaft verkauft Liegenschaft unter Wert an Tochtergesellschaft: Aufrechnung einer verdeckten Gewinnausschüttung mangels Nachweis des Näheverhältnisses zur Beteiligungsinhaberin (§ 68 Abs. 1 lit. b Ziff. 5 StG/AG)
- Steuerpflichtiger beansprucht steuerfreie Behandlung von Dividenden aus deutschem steuerlichem Einlagekonto: Kein Nachweis für Kapitalrückzahlung nach schweizerischem Recht, Besteuerung als Einkommen aus beweglichem Vermögen (§ 29 Abs. 1 lit. c StG/AG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.