Gesetzesartikel
Art. 281 ZPO – Fehlende Einigung über den Vorsorgeausgleich
3 Entscheide, in denen Art. 281 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ehepartner klagt vor Scheidung auf Aufhebung des Miteigentums an der Familienwohnung: Rechtshängigkeit bleibt bestehen, Zuständigkeit des Sachgerichts bleibt gewahrt (Art. 59 Abs. 2 Bst. d ZPO)
- Ehegatte beantragt Aufschub des Vorsorgeausgleichs wegen hängigen Invalidenrentenverfahrens: Anwendung von Art. 124 ZGB bei noch nicht festgestelltem, aber vor Einleitung des Scheidungsverfahrens eingetretenem Vorsorgefall (Art. 124 ZGB)
- Vorsorgeausgleich bei Scheidung: Rückweisung wegen unklarer Vorsorgehistorie vor 1995 (Art. 22a FZG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.