Gesetzesartikel
Art. 28 SGG – Ausstand
3 Entscheide, in denen Art. 28 SGG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Entsiegelung elektronischer Daten: Richterliche Triagepflicht für Aktphotos, Mitwirkungsobliegenheit bei übrigen Bilddateien (Art. 69 BStP, Art. 13 BV)
- Fiskalamtshilfe USA im Fall UBS: Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts statt Bundesstrafgericht bestätigt (Art. 31, 33 lit. d VGG; Art. 83 lit. h BGG)
- Eidgenössischer Untersuchungsrichter bestätigt Haft: Unabhängigkeit gemäss Art. 31 Abs. 3 BV und Art. 5 Ziff. 3 EMRK gewahrt
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.