Gesetzesartikel
Art. 270 OR – Herabsetzungsbegehren: Anfangsmietzins
3 Entscheide, in denen Art. 270 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Mieter kündigen Anfangsmietzins wegen fehlender Angabe des bisherigen Mietzinses auf amtlichem Formular: Erstvermietung nach umfassender Sanierung macht Angabe entbehrlich, Anfechtung erfolglos (Art. 270 OR)
- Vermieterin erhöht Anfangsmietzins um 44 % nach fast 20-jährigem Vormietverhältnis: Bundesgericht korrigiert Beweislastverteilung bei Vermutung der Missbräuchlichkeit (Art. 270 OR)
- Mieter beanstanden Anfangsmietzins wegen Wohnungsnot in Zürich: Nachweis einer persönlichen Zwangslage ist nicht erforderlich, Anfechtung zulässig (Art. 270 Abs. 1 lit. a OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.