Gesetzesartikel
Art. 27 AVIG – Höchstzahl der Taggelder
3 Entscheide, in denen Art. 27 AVIG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Invaliditätspension: Überentschädigungsberechnung mit hypothetischem Einkommen bei nachgewiesener Unverwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit unwirksam (Art. 34a Abs. 1 BVG)
- Versicherter beantragt 520 Taggelder, obwohl Beitragszeit innerhalb der Rahmenfrist nur 20,233 Monate beträgt: Höchstanspruch auf 400 Taggelder bleibt bestehen (Art. 27 Abs. 2 lit. b AVIG)
- Arbeitsloser mit 18-prozentiger Erwerbsunfähigkeit erhält verkürzte Wartezeit von fünf Tagen statt zehn für Arbeitslosenentschädigung (Art. 18 AVIG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.