Gesetzesartikel
Art. 260a OR – Durch den Mieter
3 Entscheide, in denen Art. 260a OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- GmbH kauft Einbauten des Vormieters im Ladenlokal: Verzicht auf ius tollendi gegen Entschädigung wirksam, Zahlungspflicht besteht (Art. 20 OR)
- Vermieter klagt auf Schadenersatz für Mängel nach Rückgabe des Einfamilienhauses: Mängelrüge am Garten unzureichend, Backbleche als Zugehör des neuen Ofens, Rost am Waschbeckenablauf gewöhnliche Abnützung, Farbflecken anteilig berechnet, Biotop-Wiederherstellungskosten nicht belegt (Art. 267a OR)
- Mieterin mit Hörbehinderung kündigt Vermieter wegen Katzentüren; Vermieter kündigt zurück mit Verweis auf gestörtes Vertrauensverhältnis – ordentliche Kündigung nicht missbräuchlich (Art. 271 Abs. 1 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.