Gesetzesartikel
Art. 26 RPG – Genehmigung der Nutzungspläne durch eine kantonale Behörde
3 Entscheide, in denen Art. 26 RPG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Verein klagt gegen Baubewilligungen für Zweitwohnungen: Quartierplan erfüllt nicht die Voraussetzung der Zweitwohnungsausrichtung nach Art. 26 ZWG
- Einwohnergemeinde Bätterkinden rügt Autonomieverletzung durch kantonale Richtplan-Festsetzung für RBS-Depot in Leimgrube: keine Verletzung festgestellt (Art. 50 Abs. 1 BV)
- Gemeinde Muttenz verbietet fossil-thermische Kraftwerke in Gewerbe- und Industriezonen zur Schadstoffreduktion in Wohnnähe: Verbot ist überwiegend raumplanerisch und bundesrechtlich zulässig (Art. 3 Abs. 3 lit. b RPG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.