Gesetzesartikel
Art. 26 NSG – Plangenehmigungsverfahren: Grundsatz
3 Entscheide, in denen Art. 26 NSG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Bauvorhaben mit weitreichendem Umbau eines Autobahnanschlusses und einer Hochbrücke erfordert bundesrechtliches Plangenehmigungsverfahren nach NSG und NSV (Art. 6, 21 Abs. 1, 26 Abs. 1 NSG; Art. 2, 30 NSV)
- WWF klagt gegen Plangenehmigung für drei Strassenabwasserbehandlungsanlagen auf Nationalstrasse St. Gallen: Keine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig, Standortwahl und Ersatzmassnahmen rechtmässig (Art. 26 Abs. 1 NSG)
- Teilplangenehmigung für temporäre Bauwerke im Bereich Ort bei der Neuen Axenstrasse: Etappierung zulässig trotz fehlendem selbständigen Nutzen und Unsicherheit des Gesamtprojekts (Art. 28 Abs. 2 NSG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.