Gesetzesartikel
Art. 26 MWSTV – Leistungen an eng verbundene Personen
3 Entscheide, in denen Art. 26 MWSTV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Steuerpflichtige überlässt Kunstgegenstände eng verbundenen Aktionären unentgeltlich: Mehrwertsteuerpflichtige Leistung an eng verbundene Personen, aber fehlerhafte Drittvergleichsschätzung durch ESTV (Art. 24 Abs. 2 MWSTG)
- Steuerpflichtige klagt gegen Mehrwertsteuernachforderung wegen Personalverleih an Aktionäre und Vermietung an Schwestergesellschaft: Verjährung für 2013/2014 anerkannt, drittpreiskonformer Mietzins auf Fr. 276'000.– festgesetzt (Art. 24 Abs. 2 MWSTG)
- Holzhandelsunternehmen belastet Waldeigentümer mit effektiven Erntekosten: Weiterbelastung ist steuerbare Leistung, keine Entgeltsminderung (Art. 24 Abs. 1 MWSTG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.